
Photovoltaik clever kalkulieren: Förderungen und steuerliche Vorteile im Überblick
Die Anschaffung einer PV-Anlage ist eine Investition, die sich lohnt – ökologisch wie wirtschaftlich. Doch viele Bauherren und Unternehmen unterschätzen den Einfluss von Förderungen und steuerlichen Regelungen auf die tatsächlichen Kosten. Für Handwerksbetriebe ist es deshalb entscheidend, diese Punkte im Kundengespräch parat zu haben. Hier ein Überblick über die wichtigsten Programme und Vorteile – und wie Sie sie in Ihrer Angebotsstruktur berücksichtigen können.
Bundesweite Förderungen: Welche Programme es gibt und wie sie beantragt werden.
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✅ KfW-Förderkredite (Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“)
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Was wird gefördert? Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern, sowohl auf Wohn- als auch auf Gewerbedächern.
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Wie funktioniert die Beantragung? Nicht direkt bei der KfW, sondern über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut. Dort stellt der Bauherr den Antrag, der Installateur liefert die technische Projektbeschreibung.
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Worauf achten? Angebote und technische Planung müssen bereits vorliegen, bevor der Antrag gestellt wird.
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✅ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
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Was wird gefördert? Kombination von PV mit energetischen Sanierungen oder Wärmepumpen. PV allein fällt meist nicht unter die BEG, aber als Teil eines Gesamtkonzepts können Förderungen möglich sein.
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Wer beantragt? Der Bauherr selbst, in Abstimmung mit einem Energieberater (bei größeren Projekten Pflicht)..
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✅ EEG-Einspeisevergütung
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Wie läuft das ab? Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Der örtliche Netzbetreiber ist dann verpflichtet, den eingespeisten Strom nach den gesetzlich festgelegten Tarifen zu vergüten.
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Rolle des Installateurs: Unterstützung bei Anmeldung und Inbetriebnahme, sodass der Kunde reibungslos an die Vergütung kommt.
👉 Eine aktuelle Übersicht zu Förderprogrammen bietet das BMWK in der Förderdatenbank.
Steuerliche Vorteile: Was Handwerksbetriebe wissen sollten
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➡️ Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland für Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG). Das bedeutet konkret:
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Für Anlagen bis 30 kWp Bruttonennleistung entfällt die Umsatzsteuer.
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Der Installateur stellt die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus – die Anschaffungskosten sinken sofort.
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Der Nullsteuersatz umfasst sowohl die Lieferung als auch die Installation und die zugehörigen Komponenten wie Speicher oder Wechselrichter. ➡️ Mehr Infos
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➡️ Einkommensteuer
Auch die laufenden Einnahmen aus einer PV-Anlage sind seit 2022 steuerlich entlastet. Grundlage ist § 3 Nr. 72 EStG.
Die wichtigsten Punkte:
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Anlagen bis 30 kWp Bruttoleistung (bei Ein- und Zweifamilienhäusern) bzw. bis 15 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (z. B. bei Mehrfamilienhäusern) sind einkommensteuerfrei.
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Maximal 100 kWp pro Betreiber sind steuerfrei.
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Das gilt sowohl für Einspeisevergütungen als auch für den Eigenverbrauch.
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Es entfällt die Pflicht zur Gewinnermittlung (EÜR) – dadurch wird der bürokratische Aufwand für Betreiber erheblich reduziert.
➡️ Details beim Finanzministerium Baden-Württemberg und Finanzamt NRW
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➡️ Abschreibungsmöglichkeiten (AfA)
Für Photovoltaikanlagen, insbesondere im gewerblichen Bereich, bestehen weiterhin steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten:
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Lineare AfA: Standardmäßig 20 Jahre Nutzungsdauer (= 5 % pro Jahr).
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Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): Bis zu 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten können bereits vor Anschaffung steuermindernd geltend gemacht werden.
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Sonder-AfA (§ 7g EStG): Zusätzlich bis zu 20 % in den ersten fünf Jahren.
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Degressive AfA (neu seit 2024): Für bestimmte Zeiträume wieder möglich – bis zu 20 % bzw. 30 % p.a. je nach Anschaffungsjahr.
👉 Details u.a. bei Haufe
Praxis-Tipp: Welche Variante im Einzelfall die größte steuerliche Wirkung entfaltet, sollte immer in Abstimmung mit einem Steuerberater entschieden werden.
Praxisnutzen für Handwerker: Rolle der Planung
Gerade im Gespräch mit Kunden ist es ein Vorteil, wenn Sie sofort eine Kostenschätzung zur Hand haben.
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Mit unserem kostenlosen Planungstool können Betriebe in wenigen Minuten Materialbedarf, Montageaufwand und Gesamtkosten kalkulieren.
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Diese Zahlen bilden die Grundlage, um im Anschluss Förderungen und steuerliche Vorteile realistisch zu bewerten – sei es über KfW-Kredite, Einspeisevergütung oder steuerliche Regelungen.
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Die konkrete Berechnung von Steuerersparnissen erfolgt selbstverständlich beim Steuerberater des Kunden – Sie liefern mit dem Angebot jedoch die Basis, um die Wirtschaftlichkeit transparent zu machen.
Fazit
Förderungen und steuerliche Vorteile sind ein entscheidender Hebel, um Photovoltaik wirtschaftlich attraktiv zu machen. Für Handwerker und Installateure bedeutet das: Wer diese Themen frühzeitig in der Beratung anspricht, steigert seine Chancen, Projekte erfolgreich abzuschließen. Mit den richtigen Informationen, einer soliden Kostenschätzung und einem klar strukturierten Angebot punkten Sie nicht nur bei Endkunden, sondern verschaffen sich auch einen Wettbewerbsvorteil.
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